Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reiseagentur Carsten Müller


Sehr geehrte Kunden und Reisende,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Reiseagentur Carsten Müller, nachstehend RACM abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 


1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1 Grundlage des Angebots von RACM und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von RACM für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

1.2 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von RACM vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von RACM vor, an das RACM für die Dauer von acht Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit RACM bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist RACM die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

1.3 Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Für die Buchung (telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) gilt:

1.4.1 Solche Buchungen (außer telefonische) sollen mit dem Buchungsformular (Fragebogen zur Anmeldung) von RACM erfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde RACM den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

1.4.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch RACM zustande.

1.4.3 RACM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.


2. Bezahlung

2.1 RACM darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, jedoch höchsten 250,00 € pro Reisendem, zur Zahlung fällig. Bei Tagesfahrten ist eine Anzahlung von 15,00 € pro Person fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn bzw. Tagesfahrt fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Tagesfahrten ohne Übernachtung bis zu einem Preis von 499,00 € braucht kein Sicherungsschein übergeben zu werden. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl RACM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist RACM berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.


3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von RACM nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind RACM vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 RACM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund in Textform klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von RACM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RACM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.


4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn und Umbuchung

4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RACM zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert RACM den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann RACM eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von RACM zu vertreten ist. RACM kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

RACM hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei RACM wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.


BUSREISEN / TAGESFAHRTEN / FLUG-BUSREISEN

Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reisebeginn = 20 % des Reisepreises

Rücktritt vom 30. bis zum 22. Tag vor Reisebeginn = 30 % des Reisepreises

Rücktritt vom 21. bis zum 14. Tag vor Reisebeginn = 45 % des Reisepreises

Rücktritt vom 13. bis zum 4. Tag vor Reisebeginn = 65 % des Reisepreises

Rücktritt vom 3. Tag bis zum Reisebeginn = 80 % des Reisepreises

Bei Tagesfahrten sind Stornogebühren im Rahmen o.g. Staffelung, mindestens jedoch 15,00 € pro Person fällig.

4.3 Im Falle einer Stornierung des Kunden einer Reise oder Tagesfahrt, in der Leistungen bzw. Zusatzleistungen wie z. B. Eintrittskarten oder Tickets enthalten sind, ist zu den obigen Stornogebühren der volle Preis der Zusatzleistung zu entrichten, sofern diese nicht anderweitig genutzt werden kann. Unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts sind Flugkosten zu 100 % vom Kunden zu tragen, da RACM diese Kosten der Fluggesellschaft in jedem Fall zu erstatten hat.

4.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RACM nachzuweisen, dass RACM überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von RACM geforderte Entschädigungspauschale.

4.5 Ist RACM infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

4.7 Nach erfolgter Buchung kann maximal eine Änderung der Buchung (Umbuchung) ohne Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden. Darüber hinausgehende Änderungen sind mit einer Umbuchungsgebühr i.H. v. 25,00 € je Vorgang behaftet.

 

5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

5.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann RACM bis 30 Tage vor Reisebeginn zurücktreten und ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

5.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.5. gilt entsprechend.


6. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

6.1 Reiseunterlagen

Der Kunde hat RACM zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von RACM mitgeteilten Frist erhält.

6.2 Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

6.2.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

6.2.2 Soweit RACM infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

6.2.3 Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von RACM (Reiseteam) vor Ort zur Kenntnis zu geben. Entsprechende Notrufnummern erhält der Kunde vor Reisebeginn.

6.2.4 Das Reiseteam ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Es ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

6.3 Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde RACM zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von RACM verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

6.4 Reisegepäck

6.4.1 Gepäckumfang und Hilfsmittel

Der Bucher wird gebeten, sich an der Obergrenze von einem Reisegepäckstück (max. 23 kg) sowie einem Rollstuhl pro Person zu orientieren. Die Mitnahme von Mehrgepäck bzw. zusätzlichen Hilfsmitteln (z. B. Rollator) ist grundsätzlich möglich, ist aber RACM bei der Buchung der Reise mitzuteilen und bedarf deren Zustimmung. (Siehe hier auch Fragebogen zur Anmeldung)

6.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft sowie RACM anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und RACM können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.


7. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von RACM für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.


8. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat

Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber RACM geltend zu machen. Die in §651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.


9. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

9.1 RACM informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

9.2 Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist RACM verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald RACM weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird RACM den Kunden informieren.

9.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird RACM den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

9.4 Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/ abrufbar.


10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1 RACM wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

10.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zulasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn RACM nicht, unzureichend o. falsch informiert hat.

10.3 RACM haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde RACM mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RACM eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.


11. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1 Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2 Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer, über die RACM vorvertraglich und aktualisiert mit den Reiseunterlagen informiert, bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.


12. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 RACM weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass RACM nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.

12.2 Für sämtliche Streitigkeiten wird der Unternehmenssitz von RACM in Berlin als Gerichtsstand vereinbart.


13. Datenschutz

13.1 Die vollständige Datenschutzerklärung der RACM ist direkt einsehbar auf deren Homepage: https://www.reiseagentur-c-mueller.de

13.2 Mit dem Zustandekommen des Vertrages bzw. der Buchung erklärt sich der Kunde mit der Nutzung seiner Daten zur Abwicklung der gebuchten Reise bzw. Tagesfahrt einverstanden. Dies sind unter anderem Adress- und Kontaktdaten zur Abwicklung des Vorgangs.

13.3 Personenbezogenen Daten werden nicht an externe touristische Dienstleister weitergetragen, es sei denn, sie dienen der notwendigen Kontaktnachverfolgung im Pandemiefall. In diesem Fall ist der Kunde vorab durch den Reiseveranstalter darüber zu informieren.

13.4 Will der Bucher von seinen Rechten Gebrauch machen (z. B. Löschung von Daten) wendet er sich schriftlich an RACM per E-Mail: firma@reiseagentur-c-mueller.de oder per Post.


14. Newsletter

14.1 Der Newsletter wird nur mit der Einwilligung des Empfängers (Anmeldungsbestätigung) versendet.

14.2 Der Empfänger kann sich jederzeit vom Newsletter durch eine E-Mail abmelden.


© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2017-2022


Reiseveranstalter  Reiseagentur Carsten Müller

Geschäftsführer Carsten Müller

Straße Straße 6  Nr. 116    PLZ / Ort 13059 Berlin

Telefon 030 9244035

E-Mail firma@reiseagentur-c-mueller.de

Internet www.reiseagentur-c-mueller.de

Stand dieser Fassung: NOVEMBER 2023